24.09.2019
Enkeltauglichkeit, Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind omnipräsente Begriffe die nicht weniger bedeuten als Wirtschaft, Umwelt und Soziales in Einklang zu bringen. Der Fokus liegt auf der langfristigen Erhaltung der ökologischen Lebensgrundlagen, um ein würdevolles und friedliches Miteinander zu garantieren. Das alles spiegelt sich wider in global verhandelten Verträgen und formulierten Zielen, sei es dem Pariser Klimaabkommen oder der Sustainable Development Goals.
In der Berichterstattung von Unternehmen kommt Nachhaltigkeit in zunehmendem Maße an. Verpflichtenden Charakter bekommt die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die NFI-Richtlinie (Non-financial Information) der EU, die Unternehmen öffentlichen Interesses (mehr als 500 MitarbeiterInnen, über 20 Mio. Bilanzsumme und mehr als 40 Mio. Umsatz) vorschreibt, über finanzielle Kennzahlen hinaus zu berichten. Dabei soll zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte oder Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichtet werden. In Österreich wurde die Richtlinie durch das Nachhaltigkeits- und Diversitäts-Verbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt und ist seit 2017 gültig.
Eine Studie, die die Berichterstattung von 50 NaDiVeG-pflichtigen Unternehmen analysiert hat, zeigt, dass zu den am häufigsten berichteten nicht-finanziellen Kennzahlen aus dem Umweltbereich der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zählen.
Die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeitsbewertung am FiBL Österreich ist in verschiedenen Tätigkeitsbereichen aktiv und misst die Nachhaltigkeitsleistung auf Produkt- und Unternehmensebene anhand erprobter Indikatoren und international anerkannter Methoden:
Die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Produkten und Dienstleistungen hat an Bedeutung gewonnen, weil Unternehmen die Klimawirkung ihrer Produkte und die dahinterstehenden Produktionsprozesse analysieren sowie Verbesserungspotenziale identifizieren und umsetzen wollen. Auch VerbraucherInnen achten zunehmend auf die Umweltverträglichkeit ihres Konsums.
Die Lebenszyklusanalyse „Life Cycle Assessment“ (LCA) erfolgt entsprechend den internationalen Ökobilanzierungsrichtlinien (ISO-Richtlinien 14040 und 14044) entlang der Wertschöpfungskette. Zur Berechnung und Darstellung der Klimawirkung stehen die Methoden des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in kg CO2-eq je kg Produkt) zur Verfügung. Neben CO2 finden auch weitere wichtige Treibhausgase, z.B. N2O und CH4 in Form von CO2-Äquivalenten (CO2-eq) Eingang in die Bilanzierung. Mittels Hop-Spot Analysen werden jene Stellgrößen identifiziert mit der die meiste Verbesserung hinsichtlich der Klimawirkung zu erzielen ist. Am FiBL Österreich wurden bislang in mehreren Forschungsprojekten über 400 verschiedene Lebensmittel und andere Produkte hinsichtlich ihrer CO2-eq-Emissionen bilanziert.
Von 2009 bis 2018 wurden für eine Treibhausgas-/CO2-Bilanzierung 450 «Zurück zum Ursprung» Lebensmittel mit konventionellen Produkten verglichen. Dabei wurden die CO2eq-Emissionen von der Landwirtschaft bis zum Supermarktregal (inkl. Verarbeitung und Verpackung) bilanziert. Seit 2017 erfolgt eine umfassende Bewertung der landwirtschaftlichen Produktion anhand von 58 Nachhaltigkeitszielen mit der Methode SMART basierend auf den SAFA-Leitlinien der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen). Auftraggeber: Hofer KG und Werner Lampert Beratungsges.m.b.H.
Die Aufgabe des FiBL Österreich war es, den Wasserverbrauch und die Klimawirkung von zwei verschiedenen Bewässerungssystemen zu analysieren. Auftraggeber: Privat.
Das FiBL Österreich hat den CO2-Fußabdruck eines Low-Tech Gebäudes in der Seestadt Aspern (Wien) berechnet. Auftraggeber: Klima- und Energiefonds.
Das FiBL leitet ein Arbeitspaket, welches die ökologische, agrartechnische und sozioökonomische Nachhaltigkeitsbewertung von urbanen, essbaren Begrünungslösungen in der Seestadt Aspern behandelt. Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik.
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Österreich
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