Im Kampf gegen Hygieneverstöße

Tätigkeitsbericht 2021

Mag.a Astrid Zeller und Landesrat Stefan Kaineder präsentierten gemeinsam den Tätigkeitsbericht der Lebensmittelaufsicht OÖ
Mag.a Astrid Zeller und Landesrat Stefan Kaineder präsentierten gemeinsam den Tätigkeitsbericht der Lebensmittelaufsicht OÖ © Land OÖ

21.04.2022

Die Lebensmittelaufsicht OÖ präsentierte gemeinsam mit LR Kaineder ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr: Im Kampf gegen Hygieneverstöße und Täuschungen wurden rund 4.000 risikobasierte Probeziehungen sowie annähernd 5.500 Betriebskontrollen durchgeführt und damit eine unabhängige Kontrolle gewährleistet.

Der oberösterreichische Lebensmittelmarkt ist sehr gut kontrolliert. Dabei geht es neben dem Gesundheitsschutz auch um den Schutz vor Täuschung, vor allem bei der Kennzeichnung von Produkten. Auch wenn die Zahl der gefundenen Lebensmittel mit Gesundheitsgefährdung in OÖ sehr gering ist, sind eine stete Kontrolle und Verbesserung unerlässlich.

Rund 4.000 risikobasierte Probeziehungen und annähernd 5.500 Betriebskontrollen haben die oberösterreichischen Lebensmittelkontrollor:innen 2021 durchgeführt. Vielfach haben sich in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen durch die konsequente Kontrollarbeit ergeben. Die Kontrolltätigkeit zeigt aber auch Problemfelder auf, konsequente Nachkontrollen bringen klare Verbesserungen.

Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder dazu: „Durch die Lebensmittelaufsicht OÖ ist eine unabhängige Kontrolle gewährleistet. Die Corona-Pandemie erforderte auch von der Lebensmittelaufsicht Anstrengung, Umsicht und Flexibilität. So hatten die Betriebe über einen langen Zeitraum geschlossen und die Mitarbeiter/-innen der Lebensmittelaufsicht wurden in den Krisenstäben eingesetzt.“

Der Trend des „Einkochens“ im Bereich der landwirtschaftlichen Direktvermarktung, Gastronomie, bei Manufakturen und im Gewerbe setzt sich unverändert stark fort. So werden Gerichte wie Sugo, Gulasch, Beuschel, Suppen, Soßen und Gemüsezubereitungen in luftdicht schließenden Behältnissen haltbar gemacht und auf den Markt gebracht. Daher mussten 2021 besonders Lebensmittelunternehmer:innen aus diesem Bereich bei der Herstellung von sicheren Produkten durch Information und Beratung durch die Lebensmittelaufsicht unterstützt werden.

Auch der Trend zur Abgabe von Lebensmitteln in Selbstbedienung setzte sich unvermindert fort und es wurde von der Lebensmittelaufsicht im letzten Jahr 3 besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass auch in diesem Bereich die gute Hygienepraxis von den Betreibern sichergestellt wird.

„Bei den 5.495 Betriebskontrollen im Jahr 2021 wurden in 137 Betrieben 178 Verstöße gegen Hygienevorschriften und 81 Verstöße gegen andere Gesetze und Verordnungen festgestellt. Von den 3.732 begutachteten Planproben wurden 455 Proben (12 Prozent) beanstandet. Die Beanstandungsquote bei den 307 gezogenen Verdachtsproben lag bei 22 Prozent (68 Proben). Die durchschnittliche Beanstandungsquote aller tatsächlich begutachteten 4.039 Proben beträgt rund 13 Prozent und liegt damit im langjährigen Durchschnitt. Die Anzahl der gesundheitsschädlichen Proben liegt 2021 bei 9 und damit ebenfalls im langjährigen Mittel. Aber natürlich ist jede Beanstandung wegen einer Gesundheitsgefährdung um eine zu viel“, so die Leiterin der Lebensmittelaufsicht OÖ, Mag.a Astrid Zeller.

„Immer mehr Konsument:innen wollen Lebensmittel bewusst einkaufen und regionale Produzent:innen stärken, dafür braucht es mehr Transparenz. Deshalb freut es mich als Konsument:innenschutzlandesrat besonders, dass die Bundesregierung plant, die Kennzeichnungspflicht auszuweiten. Das schafft auch eine bessere Rückverfolgbarkeit entlang der Produktkette und damit mehr Sicherheit. Eine bessere Kennzeichnung ist ein Gewinn für alle. Die Konsument:innen bekommen bessere Entscheidungsgrundlagen und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln. Damit schonen wir das Klima und sichern die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft“, so Landesrat Kaineder

Ein Schritt in diese Richtung ist die bereits mit Mitte des Jahres in Kraft tretende sogenannte Lückenschlussverordnung zur verpflichtenden Kennzeichnung der Herkunft.

„Damit sind Lebensmittelunternehmer/-innen verpflichtet, entlang der Lieferkette Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern an einen anderen Verarbeitungsbetrieb weiterzugeben“, erklärt Kaineder.


Aufgaben der Oö. Lebensmittelaufsicht

Das Aufgabengebiet der Lebensmittelaufsicht ist vielschichtig: Neben der Genusstauglichkeit werden ebenso Untersuchungen auf Radioaktivität und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln durchgeführt. Die Kontrollen umfassen aber auch Kosmetika und Gebrauchsgegenstände wie Küchenutensilien und Spielzeug.

Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht wird zum einem durch EU-Verordnungen und zum anderen durch innerstaatliche Normen und Gesetze, wie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bestimmt.

Das Lebensmittelrecht definiert zwei Ziele:

  • Gesundheitsschutz der Verbraucher:innen ("Lebensmittelsicherheit")
  • Schutz der Verbraucher/innen vor Täuschung und Irreführung.

In den Überwachungsbereich der Lebensmittelaufsicht fallen auch die Bezeichnungen "geschützte geographische Angaben - g.g.A.", "geschützer geographischer Ursprung – g.g.U." und "geschützte traditionelle Spezialität – g.t.S." insbesondere im Einzelhandel.

Die Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht basiert auf dem nationalen Kontrollplan des Bundesministeriums für Gesundheit und erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz.

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